§ 71a BO - Gebäude in Wien jetzt legalisieren
Ergänzen Sie jetzt Ihren Bauakt bei Gebäuden des langen Bestands im Wiener Kleingarten!
Warum Sie einen aktuellen Einreichplan für Ihr Haus benötigen:
- Die Wiener Bauordnung wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach überarbeitet. Viele Vorgaben zu Höhen, Flächen, Abständen, Durchgangslichten oder Nutzungen entsprechen nicht mehr den früheren Regeln
- Auch wenn ein Haus technisch einwandfrei ist, von einer Firma errichtet wurde oder „immer schon so da war“, ist das für die Behörde nicht maßgeblich. Rechtlich zählt nur, was eingereicht und im Bauakt vorhanden ist.
- Diese Möglichkeit nach § 71a (Bauten langen Bestandes) einzureichen endet unwiderruflich mit 31. Dezember 2027.
- Damit gibt es keine Sonderregelung mehr, die viele ältere, nie eingereichte Baumaßnahmen nachträglich auffängt.
- Ein konsensloser Zustand wird zum Nachteil, wenn ein Umbau geplant ist, ein Schadensfall eintritt oder ein Verkauf ansteht.
- Behörden, Versicherungen, Banken und Kaufinteressenten prüfen, ob ein Gebäude tatsächlich bewilligt ist.
Kostenloses Gespräch vereinbaren, um abzuklären, ob alle Unterlagen für Ihr Haus im Bauakt vorhanden sind!
https://www.jusline.at/gesetz/bo_fuer_wien/paragraf/71a?fbclid=IwY2xjawQuWGNleHRuA2FlbQIxMABicmlkETA4ZG5yT3M3Q0NneGFhTEE0c3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHuY0uGce_mBQ6R245admi0TPzQCBcs72JZ0cYhzEF395AUqRu3DoydKpQBo7_aem_olxtSuFE9HMi0pG_-f69pQJyvdmZtBZnXJ6Gw