Bauwerksbuch Wien

Bauwerksbuch Wien

Im Rahmen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 gibt es auch eine Änderung bzgl. des §128a WBO.

Die Erstellung eines Bauwerksbuchs ist somit nicht nur für Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend, sondern betrifft nun auch die Objekte im Bestand.

Das Bauwerksbuch bietet mehr als die reine Erfüllung der Verpflichtungen der Wiener Bauordnung. Sämtliche Daten, Pläne und Unterlagen werden erfasst, die für die spätere Instandhaltung des Gebäudes relevant sind. Die gesammelten Informationen erleichtern die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Normen. Sie vereinfachen die kontinuierliche Verpflichtung zur Instandhaltung durch die automatische Terminisierung bzw. Erinnerung bei wiederkehrenden Prüfintervallen in einem Objekt.

Diese Fristen sind zu beachten:

Seit 1.7.2024

ist es möglich, seine Gebäude in der Bauwerksbuchdatenbank §128c zu registrieren.

Bis 31.12.2027

muss für ein Gebäude, welches vor 1919 errichtet wurde, das Bauwerksbuch erstellt werden.

Bis 31.12.2030

muss für ein Gebäude, welches vor 1945 errichtet wurde, das Bauwerksbuch erstellt werden.

Leistungen für Alt-, Neubau, Gewerbeobjekt, Einfamilienhaus:

  • Einholung der Vollmachten: Wir übernehmen die Formalitäten für den Aushub des Bauakts bei der MA37 – Baupolizei.
  • Aushub und Digitalisierung: Der Bauakt wird professionell bei der MA37 – Baupolizei ausgehoben und digitalisiert.
  • Objektbegehung mit Fotodokumentation: Experten führen eine gründliche Begehung Ihrer Immobilie durch, inklusive detaillierter Fotodokumentation.
  • Erstellung des Bauwerksbuchs: Das Bauwerksbuch wird fachgerecht erstellt, inklusive einer umfassenden Gefährdungsanalyse.
  • Direkte Einmeldung: Wir melden das Bauwerksbuch direkt bei der Stadt Wien ein.
  • Digitale Bereitstellung: Das fertige Bauwerksbuch wird digital zur Verfügung gestellt, jederzeit abrufbar und einfach zu teilen.

Vorteile durch die Erstellung des Bauwerkbuchs

  • Reduktion des Haftungsrisikos
  • Einheitliche Standards
  • Erweiterte End- und Gewährleistungsdokumentation
  • Aufbereitung und Digitalisierung aus einer Hand
  • Ressourcen- und Zeitersparnis
  • Qualitätsvorsprung
  • Rasche Auffindbarkeit der Komponenten im Plan

FAQ:

Was ist ein digitales Bauwerksbuch:

Ein Bauwerksbuch besteht jedenfalls aus der Dokumentation (Konsensstand - Pläne, Bescheide, Fertigstellungsmeldung) des Objektes, dem Prüfbuch (das sind alle konstruktiven Bauteile) und für Bestandsobjekte aus der Erstbegehung. Eine sinnvolle Erweiterung ist das Wartungsbuch (das sind alle technischen Anlagen). Dabei sind die Plan- und Bescheidunterlagen, die die Historie des Bauwerks widerspiegeln sowie ein Prüfplan für die konstruktiven Bauteile zu dokumentieren und diese auch aktuell zu halten.

Warum sollen Sie jetzt schon beauftragen und nicht zuwarten:

Für die Erstellung von Bauwerksbüchern braucht es Termine bei der Baupolizei (MA 37). Je näher die Fristen rücken, desto schwieriger wird es, überhaupt einen Termin bei der Behörde zu bekommen. Eine fehlende Terminverfügbarkeit der MA 37 schützt jedoch nicht vor möglichen Strafen bei Nichteinhaltung der Fristen. Zudem gibt es in Wien über 30.000 Gründerzeithäuser, die vor 1919 erbaut wurden und somit betroffen sind. Dieses enorme Auftragsvolumen in Verbindung mit den knapper werdenden Fristen wird unweigerlich zu deutlich zweistelligen prozentualen Preissteigerungen führen. Eine Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt sichert Ihnen die aktuellen Preise.

Wer muss ein digitales Bauwerksbuch führen:

Grundsätzlich ist die Eigentümerin oder der Eigentümer (Miteigentümerin oder Miteigentümer) dafür verantwortlich, ein digitales Bauwerksbuch zu führen. Gibt es eine Hausverwaltung für das Gebäude, übernimmt diese die Pflicht. Das digitale Bauwerksbuch muss in elektronischer Form geführt und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Bauwerkbuchs Pflicht:

Es gibt eine gesetzliche Grundlage gemäß Landesgesetz Wiener Bauordnung WBO §128a und 128c, mit dem Risiko der Verwaltungsstrafe.

Was muss das Bauwerksbuch enthalten:

1) Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen bzw. Benützungsbewilligungen
2) die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden müssen
3) den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfungen sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchgeführt werden müssen sowie die Qualifikation der überprüfenden Person, die erfüllt werden muss
4) die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung
5) ein aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie ein Plan zu deren Behebung, wenn im Zuge einer Überprüfung solche festgestellt wurden
6) eine Dokumentation der Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 BO

Wer darf Bauwerksbücher erstellen:

Bauwerksbücher dürfen nur von fachkundigen Experten erstellt werden. Diese sind laut Wiener Bauordnung Ziviltechniker mit einschlägigem Fachgebiet, Gerichtssachverständige mit entsprechendem Fachgebiet und Baumeister.

Wie lange dauert die Erstellung eines Bauwerksbuchs und wie läuft diese ab:

Die Erstellung eines Bauwerksbuchs variiert je nach Projektumfang. Typische Schritte umfassen:
1) Sichtung und Zusammenstellung der relevanten Unterlagen inklusive Aushub und Digitalisierung des Bauakts von der MA37
2) Begehung des Gebäudes
3) Erstellung des Bauwerksbuchs
4) Registrierung des Bauwerksbuchs bei der Stadt Wien online
5) Laufende Pflege des Bauwerksbuchs

Ein wesentlicher Faktor, der die Dauer für die Ersterstellung beeinflusst, ist die Terminvergabe der MA37 um den Bauakt auszuheben:  derzeit beträgt die Wartezeit rund 8 Wochen.

Wann ist ein Bauwerksbuch für Neubauten in Wien erforderlich:

Gemäß §128a der Wiener Bauordnung ist für Neubauten ein Bauwerksbuch verpflichtend, insbesondere bei Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen. Dieses muss vor der Fertigstellungsanzeige erstellt werden. Zudem sind bei baulichen Änderungen wie Sanierungen oder Umnutzungen alle relevanten Unterlagen – etwa Einreichpläne, Baubeschreibungen und Gutachten – zu aktualisieren und in das Bauwerksbuch aufzunehmen. Auch technische Anpassungen, wie der Austausch von Haustechnik oder Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung, sowie Nachweise zur Bauwerkssicherheit müssen dokumentiert werden. Die laufende Pflege und Aktualisierung des Bauwerksbuchs ist somit erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Weshalb ist das Bauwerksbuch für Wohnungseigentümer wichtig:

Als Wohnungseigentümer tragen Sie Mitverantwortung für den baulichen Zustand des gesamten Gebäudes. Das Bauwerksbuch bietet Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über alle wichtigen Bauteile. die zu den Allgemeinteilen der Immobilie zählen – von der Fassade über das Dach bis zu tragenden Konstruktionen.

Ihre Vorteile als Wohnungseigentümer:

  • Transparenz & Sicherheit – Sie wissen genau, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet
  • Planungssicherheit für Reparaturen – Anstehende Instandhaltungen sind frühzeitig ersichtlich
  • Vermeidung hoher Kosten – Durch regelmäßige Prüfungen können Schäden rechtzeitig erkannt und größere Folgekosten verhindert werden
  • Wertsteigerung Ihrer Wohnung – Ein gut gewartetes Gebäude sorgt für eine stabile oder sogar steigende Immobilienbewertung
  • Nachweis für zukünftige Käufer – Bei einem Verkauf können Sie potenziellen Käufern belegen, dass das Gebäude gepflegt und in gutem Zustand ist

Besonders in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist das Bauwerksbuch essenziell, da es die Verantwortlichkeiten der Eigentümergemeinschaft dokumentiert und eine geordnete Instandhaltung sicherstellt. Machen Sie sich schlau – fordern Sie das Bauwerksbuch bei Ihrer Hausverwaltung an und sorgen Sie für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie!

Darum sollten Immobilienkäufer in Wien das Bauwerksbuch einsehen?

Als Immobilienkäufer in Wien sollten Sie das Bauwerksbuch beim Eigentümer oder der Hausverwaltung anfordern. Es zeigt den aktuellen Zustand der Allgemeinteile wie Dach, Fassade oder Keller und gibt einen Überblick über notwendige Sanierungen, für die Sie als Miteigentümer anteilig haften (§ 129 Wiener Bauordnung). Zudem enthält es die digitalisierte Bauakte und Fertigstellungsmeldungen, sodass Sie prüfen können, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Wir unterstützen Baumeister Wolfgang CEJKA e.U. bei der Erstellung Ihres Bauwerksbuchs

weiterführende Links:

FAQ Bauwerksbuch Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/faq-bauwerksbuch.pdf

Bauwerksbuch Registrierung: https://www.wien.gv.at/amtswege/bauwerksbuch-registrierung

Fertigstellungsanzeige WBO §128 (5): https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1930/11/P128/LWI40010090

Neu-, Zu- und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a WBO: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006&Artikel=&Paragraf=60&Anlage=&Uebergangsrecht=

Stadt Wien Baupolizei: https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/merkblatt-fertigstellungsanzeige.pdf